Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dozfx und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen, die dozfx nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn dozfx ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dozfx und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
- Bei der Bestellung an dozfx handelt es sich um einen Urheberrechtsvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die geistige und schöpferische Leistung von dozfx, die sich in deren zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nutzenden Gestaltungsvorlagen (z. B. Entwurf, Reinzeichnung, Fotografie) sowie der Rechteeinräumung äußert von Nutzen für diese Arbeit. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
- Die Werke von dozfx unterliegen als persönliche geistige Schöpfung dem Urheberrecht, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn der nach § 2 Abs. 2 UrhG geforderte Schöpfungsgrad nicht erreicht ist. dozfx stehen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97 ff. BGB zu. UrhG.
- Die Entwürfe und Reinzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen bei der Vervielfältigung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von dozfx im Original verändert werden. Jegliche vollständige oder teilweise Nachahmung ist verboten. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmungen, büßt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung ein. Sofern sich die Parteien nicht auf die Vergütung geeinigt haben, ist für die Berechnung die übliche Vergütung für die erbrachten Leistungen nach den Honorarrichtlinien des BDG zugrunde zu legen.
- Die Werke von dozfx dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist Vertragsgegenstand nur der Zweck, den der Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemacht hat.
- dozfx überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mit der vollständigen Zahlung des Vertragshonorars erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung des Werkes im vereinbarten Rahmen. dozfx bleibt in jedem Fall berechtigt, seine Entwürfe und Kopien davon zur Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, auch wenn es das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dozfx.
- Wiederholte Nutzungen (z. B. Folgeauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Projekt) sind kostenpflichtig und bedürfen der vorherigen Zustimmung von dozfx
- Bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder öffentlicher Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen ist dozfx als Urheber anzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen das Recht auf Namensnennung, kann dozfx ohne Nachweis zusätzlich zu der geschuldeten Vergütung für die Designleistung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars verlangen. Das Recht von dozfx, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Sofern keine Vergütungsvereinbarung besteht, ist für die Berechnung der pauschalen Vergütung die übliche Vergütung für die erbrachten Leistungen gemäß den Honorarempfehlungen des BDG zugrunde zu legen.
- Vorschläge und Anweisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und sonstigen Gründen sowie seine sonstigen Mitwirkungen stellen kein Miturheberrecht dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Möchte der Auftraggeber an den Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von dozfx formelle Schutzrechte (Designmuster, Gebrauchsmuster, Marken) zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von dozfx.
3. Honorare und deren Fälligkeit
- Auch die Erstellung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Honorare verstehen sich netto, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit.
- Das Honorar ist mit Übergabe des Werkes fällig. Bei Teillieferungen ist das entsprechende Teilhonorar bei Lieferung des Teils fällig. Für die erste Teillieferung ist eine Teilzahlung zu leisten, die mindestens der Hälfte der Gesamtzahlung entspricht. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann dozfx entsprechend dem Aufwand Vorauszahlungen verlangen.
- Vorschläge und Weisungen des Kunden aus technischen, gestalterischen und sonstigen Gründen sowie seine sonstigen Mitwirkungen haben auf die Höhe des Honorars keinen Einfluss.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
- Zusätzliche Leistungen, wie Recherche, Überarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Erstellung und Einreichung weiterer Entwürfe, Änderung von Werkzeichnungen und sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrektur, Produktionsüberwachung und Sonstiges) werden nach Aufwand gesondert berechnet.
- Technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz), die im Zusammenhang mit der Entwurfs- oder Gestaltungsarbeit entstehen, sind zu erstatten.
- Für Reisen, die nach Rücksprache mit dem Kunden zum Zweck der Auftragsdurchführung und Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
- Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Anfallende Nebenkosten sind nach ihrem Anfall zu erstatten. Vergütung und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Externe Dienste
- dozfx beauftragt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers kreative Drittleistungen (z. B. Fotos, Modelle) oder Drittleistungen im Zuge der Nutzung (Lithografie, Druck, Versand). Der Auftraggeber erteilt dozfx hierfür die entsprechende schriftliche Genehmigung.
- Soweit dozfx auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, verpflichtet sich der Auftraggeber, dozfx im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten aus dem Vertragsschluss freizustellen. Hierzu gehört insbesondere die Übernahme sämtlicher Kosten.
- Vergibt dozfx auf Wunsch des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ist sie berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dozfx alle für die Erstellung des Entwurfs erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher Unterlagen, die er dozfx zur Verfügung stellt, berechtigt ist. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist er allein verantwortlich.
- Der Auftraggeber reicht die Unterlagen in einer zwischen dozfx und dem Auftraggeber vereinbarten Form ein. Sofern keine besonderen Vereinbarungen bestehen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen elektronisch in einem gängigen Speicherformat zur Verfügung.
7. Datenlieferung und -verarbeitung
- dozfx ist nicht verpflichtet, Datenmaterial in jeglicher Form an Inhalte, Screendesigns und sonstige Entwürfe, Programmierungen und sonstige Informationen an den Auftraggeber herauszugeben. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Stellt dozfx dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung, dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Änderungen an urheberrechtlich geschützten Daten (z. B. Logos, Fotos und Illustrationen) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von dozfx vorgenommen werden.
- Der Kunde trägt die Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, unabhängig vom Übermittlungsweg.
- dozfx haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Kunden entstehen.
- Layouts, Vorentwürfe, Entwürfe und Screendesigns, die dem Auftraggeber in gedruckter Form übergeben werden, dürfen ohne schriftliche Zustimmung von dozfx nicht vervielfältigt, digitalisiert oder sonst wie verarbeitet und/oder an Dritte weitergegeben werden und sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln . Dies gilt auch für alle digital erstellten Layouts, Vorentwürfe, Entwürfe und Screendesigns.
8. Eigentum und Rückgabe
- An sämtlichen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen, unabhängig davon, ob diese umgesetzt werden oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, Eigentumsrechte jedoch nicht übertragen. Dies gilt auch für elektronische Daten. Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an dozfx zurückzusenden, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Kunde die zur Wiederherstellung der Originale erforderlichen Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dozfx vorbehalten.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
- Vor Durchführung der Vervielfältigung ist der Auftraggeber verpflichtet, dozfx genehmigte Korrekturmuster vorzulegen.
- dozfx überwacht die Produktion im Allgemeinen nicht. Hat dozfx aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden ausnahmsweise die Überwachung der Produktion übernommen, ist dozfx berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Weisungen an Drittunternehmen zu erteilen. Für Fehler haftet dozfx nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
- Von allen vervielfältigten Werken sind dozfx in angemessener Anzahl einwandfreie Belegexemplare und/oder entsprechende Dokumentationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, die uns den Nachweis des Nutzens und der Qualität gegenüber Dritten ermöglichen.
- Die Gefahr des Transports von Unterlagen aller Art sowie von Konzepten, Entwürfen und deren Ausführung, unabhängig davon, ob sie dozfx, dem Auftraggeber oder Dritten gehören, trägt der Auftraggeber.
10. Gewährleistung und Haftung
- dozfx haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die dozfx auch im Übrigen haftet bei leichter Fahrlässigkeit. Soweit dozfx keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Ansprüche des Kunden aus einer Pflichtverletzung von dozfx oder seiner Erfüllungsgehilfen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß 10.1; hierfür gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen und Beanstandungen jeglicher Art innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung des Werkes schriftlich gegenüber dozfx geltend zu machen. Nach Ablauf der Rügefrist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
- Die Freigabe der Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die technische und funktionale Richtigkeit von Text, Bild und Design. Überträgt der Kunde im Ausnahmefall die Herausgabe ganz oder in Teilen an dozfx, stellt er ihn von der Haftung frei. Ausgenommen hiervon ist die Haftung von dozfx oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Für Aufträge, die dozfx im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergibt, übernimmt dozfx gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Garantie, mit Ausnahme eines etwaigen Auswahlverschuldens. dozfx fungiert hierbei lediglich als Vermittler.
- Erfolgt die Bestellung im Namen und auf Rechnung von dozfx bei Drittunternehmen, tritt er hiermit sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche ab, die ihm aus mangelhafter, verspäteter oder unterbliebener Lieferung gegen den Dritten zustehen Unternehmen an den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Geltendmachung von Ansprüchen gegen dozfx zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Fremdunternehmen durchzusetzen.
- dozfx haftet nicht für die urheberrechtliche, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragbarkeit der Entwürfe oder sonstigen Gestaltungsarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Der Auftraggeber hat selbst und auf eigene Kosten eine Designmuster-, Gebrauchsmuster- oder Markenrecherche durchzuführen.
- dozfx haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung, insbesondere die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit. Auf rechtliche Risiken ist er nur hinzuweisen, soweit ihm diese bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
- Der Auftraggeber stellt dozfx von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen dozfx aufgrund eines Verhaltens erheben, das der Auftraggeber nach dem Vertragsinhalt zu vertreten oder zu vertreten hat. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.
- Sofern vorstehend nichts anderes vereinbart ist, ist die Haftung von dozfx ausgeschlossen.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- dozfx hat im Rahmen der Bestellung Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Verlangt der Arbeitgeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann dozfx eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden ist dozfx auch berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Die Nutzung der dozfx zur Verfügung gestellten Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Muster) erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde hierzu berechtigt ist. Ist er entgegen dieser Zusicherung nicht berechtigt, die Vorlagen zu nutzen oder sind die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter, stellt der Auftraggeber dozfx im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
12. Beendigung des Auftrags
- Mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden wird die Bestellung für ihn verbindlich, d. h. der vereinbarte Preis für die Leistungen von dozfx ist nach Annahme zu zahlen. Diese Anordnung kann nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.
- Kündigt oder stoppt der Kunde eine beauftragte Leistung, ist dozfx berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase, einschließlich der Phase, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung sämtlicher Direktinvestitionen, entsprechender Aufwendungen und Folgeschäden zu verlangen.
- dozfx benachrichtigt den Kunden über den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen und verpflichtet sich, dem Kunden Gelegenheit zu geben, den Abschluss der Phase zu beurteilen.
- Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber gehen keine Nutzungsrechte auf ihn über. Es fällt keine zusätzliche Nutzungsgebühr an.
- Alle fertigen Ideenskizzen, Feinentwürfe, Objekte, Bände, Datenträger und sonstigen Modelle sind unverzüglich an dozfx zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.
13. Verfügbarkeit, Wartung
- dozfx haftet nicht für Datenverluste, die durch technische Ausfälle, abgebrochene Datenübertragungen oder andere Probleme in diesem Zusammenhang verursacht werden.
14. Online-Übertragungen, Suchmaschinen
- Verschiedene kundenspezifische Einstellungen werden online definiert. Die Übermittlung dieser Daten über das Internet erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr seitens dozfx.
- Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm zur Registrierung angegebenen Daten (Stichworte, Beschreibungen) im Internet übermittelt werden und nach Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
15. Datenschutz
- dozfx weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von dozfx weitergegeben werden.
16. Erfüllungsort
- Der Erfüllungsort ist nicht zwingend und kann an jedem beliebigen Ort durch dozfx und dessen Netzwerk erfolgen.
17. Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst verwirklicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. dozfx ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
18. Verschiedenes
- Von dozfx übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien.
- Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt dozfx nicht an. Dies gilt auch dann, wenn diesem nicht ausdrücklich widersprochen wird.